Ethik- und Verhaltenskodex bei der Honsel-Gruppe

Ethik- und Verhaltenskodex

Unternehmensgrundsätze zur Verantwortung, Antikorruption, Verhalten und Ethik

Die Einhaltung der ethischen Werte ist für langfristigen ökonomischen Erfolg notwendig. Dazu gehören ein fairer Umgang miteinander sowie ein Handeln im Rahmen der vorgegebenen Normen im Geschäftsalltag. Wir betrachten den Erfolg unserer Kunden als den Schlüssel, um einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg zu generieren und sehen es als eine Selbstverständlichkeit, dabei die Anforderungen alle Interessensgruppen zu erfüllen.

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für eine nachhaltige Unternehmensstrategie und deren entsprechende Umsetzung. Integrität sowie die Einhaltung der Gesetze und ethischer Grundsätze sind dabei wesentliche Elemente, um die Authentizität unseres Unternehmens zu wahren.

Bei der Kombination mit den Führungsgrundsätzen sowie den Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltleitsätzen sind Normen und Weisungen festgelegt, die eine respekt- und würdevolle Behandlung unserer Mitarbeiter, sichere Arbeitsbedingungen und einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt gewährleisten.

Dieser Verhaltens-Kodex enthält folgendes

  • Wie unsere Geschäftsleitung seine Verantwortung wahrnimmt
  • Wie wir mit unseren Mitarbeitern und Kollegen untereinander umgehen
  • Welches Verhalten Kunden von uns erwarten können
  • Wie wir mit unseren Lieferanten umgehen
  • Wie wir uns im Umgang mit der Öffentlichkeit und der Umwelt verhalten

Jede Führungskraft sowie jeder einzelne Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, sich gemäß dem vorliegenden Kodex zu verhalten. Das Verhalten unserer Führungskräfte hat Vorbildcharakter, denn sie leben die Verhaltensgrundsätze vor und setzen sich in jeder Situation dafür ein.

Menschenrechte

Wir respektieren und fördern die Würde jedes Menschen und setzen uns für den Schutz und die Einhaltung der internationalen Menschenrechte ein. Es ist für uns selbstverständlich, keinerlei Kinderarbeit einzusetzen und alle Formen von Zwangsarbeit abzulehnen. Wir tolerieren keinerlei Arbeitsbedingungen, die im Konflikt zu internationalen oder nationalen Gesetzen und Praktiken stehen.

Diskriminierung

Wir setzen keine Form von Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, des Familienstandes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der sexuellen Orientierung oder der Zugehörigkeit einer politischen Partei unserer Mitarbeiter ein und verlangen natürlich auch von unseren Mitarbeitern einer solchen entschieden entgegenzutreten.

Disziplinäre Maßnahmen

Wir treten dem Einsatz körperlicher Bestrafung, geistigem oder körperlichem Zwang und verbalen Beleidigungen entschieden entgegen.

Motivation und Weiterbildung der Mitarbeiter

Wir betrachten motivierte Mitarbeiter und ihre Identifikation mit den Zielen unseres Unterneh-mens als einen wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Förderung unserer Mitarbeiter wird besonders hervorgehoben, Wir konzentrieren uns dabei auf im Unternehmen anwendbare, stellenbezogene Weiterbildung sowie die Entwicklung und Förderung zukünftiger Führungspotentiale.

Gesundheit und Sicherheit

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter wird in höchstem Maß geschützt, indem ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bereitgestellt wird. Durch das Einhalten der in unserem Unternehmen geltenden Sicherheitsvorschriften, trägt jeder Einzelne für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge.

Einhaltung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Regeln

Mit unseren qualitativ hochwertigen Produkten, unserer Kundenorientierung und unserer Zuverlässigkeit messen wir uns offen und fair mit dem Wettbewerb. Dabei lassen wir uns in keinster Weise auf rechtswidrige und/oder strafrechtliche Praktiken, wie z.B. Angebotsab-sprachen, welche den Wettbewerb ausschließen, verzerren oder beschränken, ein.

Interessenskonflikte und Bestechung/Korruption

Alle unsere Mitarbeiter vermeiden Situationen, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten. Es ist ihnen dabei im Besonderen untersagt, sich an Unternehmen von Konkurrenten, Kunden oder Lieferanten zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, wenn dadurch ein Interessenkonflikt hervorgerufen wird. Ein solcher Konflikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer Beteiligung dazu geeignet sind, Handlungen in Ausübung der Tätigkeit unseres Unternehmens in irgendeiner Form zu beeinflussen. Vom Verlangen, Akzeptieren und Annehmen von ungerechtfertigten oder gesetzwidrigen Vorteilen, welche geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können, distanzieren sich unsere Mitarbeiter unmissverständlich. Ebenso wird keiner unserer Mitarbeiter bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art Geschäftspartner, deren Mitarbeitern sowie sonstigen Dritten unzulässige Vorteile anbieten, verschaffen oder den Versuch dazu zu unternehmen bzw. diesbezügliche Vereinbarungen treffen.

Schutz von Vermögen und Geheimhaltung

Von jedem Einzelnen wird der Schutz von materiellen und immateriellen Vermögen des Unternehmens, die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und kundenbezogenen Geschäftsinformationen und die Einhaltung der geltenden Grundsätze zum Schutz von Daten erwartet.

Lieferanten

Wir stellen hohe Erwartungen an unsere Lieferanten und verlangen von ihnen, sich bei der Führung ihrer Geschäfte, insbesondere bei der Behandlung von Mitarbeitern, an die gleichen strengen Grundsätze zu halten, welche von uns selbst angewendet werden.

Umwelt und Recycling

Als Unternehmen im Bereich der Verbindungstechnik sind wir der Natur und der Umwelt verpflichtet. Durch Anlagen auf dem Stand der Technik schützen wir unsere Umwelt. Jeder Mitarbeiter leitet seinen Beitrag, dass qualitativ hochwertige Produkte in für die Umwelt schonenden Prozessen produziert werden, dies schließt auch den verantwortlichen Umgang der Ressource Energie mit ein.

Gesellschaftliches Engagement

Wir stehen ausdrücklich zu unserer Verantwortung als Bürger der Gemeinden, in denen wir unseren Betrieb unterhalten und wir verpflichten uns zu einer offenen Kommunikation mit allen Behörden sowie gesellschaftlichen und öffentlichen Interessensgruppen.

Einhaltung

Der vorliegende Ethik- und Verhaltenskodex wurde von der Geschäftsleitung genehmigt und allen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Unsere Mitarbeiter halten sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ausnahmslos an diesen Kodex. Für bestimmte Regionen, Länder oder Funktionen können strengere oder detailliertere Richtlinien gelten, die jedoch grundsätzlich im Einklang mit diesen Unternehmensgrundsätzen stehen. Fragen zur Anwendung oder Auslegung sowie Meldungen potenzieller Übertretungen werden an den jeweiligen Vorgesetzten gerichtet.

Maßnahmen bei Nichteinhaltung

Verfahrensweisen, Praktiken oder Handlungen von Mitarbeitern, die im Widerspruch zu diesem Kodex stehen, sind zu korrigieren und ziehen Disziplinarmaßnahen nach sich. Je nach Schwere des Verstoßes und Vorgeschichte, (z.B. Wiederholung) kann dies eine Ermahnung, Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Sollten sich Lieferanten oder anderer Geschäftspartner nicht an die Vorgaben halten, würde dies im Gespräch mit dem Lieferanten thematisiert und auf Abhilfe gedrängt. Je nach Schwe-re des Verstoßes oder Vorgeschichte (z.B. Wiederholung) kann es auch zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Wenn Mitarbeiter, Lieferanten oder andere Geschäftspartner der HONSEL gegen die Regeln verstoßen oder ihr Verhalten Anlass zu Bedenken gibt, sollte die Geschäftsführung (info[at]honsel.de) unverzüglich informiert werden.

Beschwerden/Hinweise

Bei Beschwerden oder Hinweisen auf eine mögliche Verletzung dieser gemeinsamen Erklärung kann sich jeder Mitarbeiter direkt an seinen Vorgesetzten oder an die Geschäftsführung der HONSEL wenden, die diese Angelegenheit auf Wunsch auch vertraulich behandeln. Mitarbeiter, die einen möglichen Gesetzesverstoß oder die Verletzung dieser gemeinsamen Erklärung im guten Glauben melden, haben deswegen keinerlei Nachteile zu befürchten.

Die Geschäftsführung

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